GOLF Sparmitgliedschaft - Pay & Play
Die Alternative Golf Fernmitgliedschaft mit HCP Verwaltung
Für viele Menschen ist die Mitgliedschaft in einem Verein nicht mehr zeitgemäß. Vor allem im Golfsport wird von manchen die Mitgliedschaft als „Zwang“ gesehen. Daher bietet der Golf & Country Club Wachau ab sofort auch die GOLF Sparmitgliedschaft - Pay & Play an. Für diese Mitgliedschaft werden Sie an einen externen Golfclub Vermittelt.
299,00 €
Gesamtpreis
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland, Österreich, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Diese anerkannte Mitgliedschaft berechtigt Sie zum Golfspiel auf der gesamten Übungsanlage der GOLF S1 Anlage bei Wien. Die Vorteile, die man als Vollmitglied in einem Verein hat, fallen weg, man reduziert sich rein auf die HCP Verwaltung durch den Golf & Country Club Wachau, bzw. einen unserer Partnerclubs in Österreich. Als Greenfee Spieler sind Sie auf Golfanlagen in Österreich, Europa und dem Rest der Welt herzlich willkommen.
Preisangaben in Euro. Indexanpassungen, Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Jahresbeitrag inkl. aller verpflichtender Club & Verbandsabgaben. Im Falle einer Beendigung / Ruhend Meldung der Mitgliedschaft kann diese unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Jahresende, frühestens am 30.06. des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
SICHER BEZAHLEN
Bezahlen Sie bequem und sicher mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex), Paypal, per Sofortüberweisung oder mit Vorkasse.
ANHANG ZUR BEITRITTSERKLÄRUNG DES GOLF &COUNTRY CLUB WACHAU, INFORMATION KÜNDIGUNGSFRIST
Festgehalten wird, dass die Mitgliedschaft nicht automatisch nach einem Jahr beendet wird. Besteht der Wunsch, die Mitgliedschaft aufzulösen bzw. zu kündigen, so kann der Vertrag schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist (bis spätestens 30. September eines jeden Jahres im Vorhinein für die Folge-Saison) gekündigt werden. Es wird auch festgehalten, dass eine Kündigung erstmalig nach einem vollen Mitgliedsjahr möglich ist, außer dies ist durch eine längere Vertragsbindung in der Beitrittserklärung anders geregelt.
Das Mitglied erklärt mit seiner Anmeldung, über die Kündigungsfrist ausdrücklich aufgeklärt worden zu sein und sich mit der Regelung einverstanden zu erklären.